Hintergrund und Einordnung
In Schleswig-Holstein und im Saarland gibt es derzeit Vorstöße religiöser bzw. interreligiöser Bündnisse, die darauf abzielen, einen Gottesbezug in die jeweilige Landesverfassung aufzunehmen. Häufig wird dies als symbolischer Akt dargestellt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen politisch und religionsrechtlich bedeutsamen Schritt, weil damit ein religiöser Bezugspunkt in die Grundordnung eines Bundeslandes hineingeschrieben würde – mit möglichen Folgen für spätere Debatten über die Rolle von Religion im Staat, die weltanschauliche Neutralität öffentlicher Institutionen und die langfristige Legitimationsbasis religiöser Privilegien.
Politische und rechtliche Voraussetzungen: Verfassungsänderung als hochschwelliger Prozess
Sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Saarland gilt: Eine Änderung der Landesverfassung ist kein gewöhnlicher Parlamentsbeschluss, sondern ein besonders abgesicherter Vorgang, der qualifizierte Mehrheiten erfordert. Schleswig-Holstein weist ausdrücklich darauf hin, dass für Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig ist. Der laufende Reformprozess wird dort als „größte Reform seit elf Jahren“ beschrieben.
Quelle: Landtag Schleswig-Holstein – „Verfassung des Landes: Größte Reform seit elf Jahren“
Für das Saarland wird die Debatte ebenfalls als Teil einer umfassenderen Reformbewegung sichtbar: Dort geht es nicht nur um einzelne Formulierungen, sondern um die Einführung bzw. Ergänzung einer Präambel und damit um einen verfassungspolitischen Rahmen, der politisch weit ausstrahlen kann. Dass solche Reformen politisch realistisch sind, hängt maßgeblich von Mehrheiten ab – im Saarland ist dabei relevant, dass die großen Fraktionen in der Lage sein können, die notwendigen Schwellen zu erreichen.
Der Saarland-Fall: Gottesbezug als Bestandteil eines größeren Verfassungspakets
Im Saarland ist die Debatte besonders aufschlussreich, weil sie zeigt, wie ein Gottesbezug in einer Verfassungsänderung „mitlaufen“ kann, wenn ein größeres Reformpaket ohnehin politisch auf dem Tisch liegt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass im Saarland nicht nur der Gottesbezug diskutiert wird, sondern mehrere inhaltliche Konfliktlinien rund um die geplante Verfassungsänderung existieren.
Die Tagesschau bzw. der Saarländische Rundfunk berichten etwa über mehrere Kritikpunkte und darüber, dass Fachleute gefordert hätten, in der Präambel auch Diskriminierungsrealitäten stärker zu benennen – unter anderem Antisemitismus und Antiziganismus. Quelle: Tagesschau.de – „Mehrere Kritikpunkte an geplanter Verfassungsänderung im Saarland“
Das zeigt: Der Gottesbezug ist nicht die einzige (und möglicherweise nicht einmal die wichtigste) verfassungspolitische Kontroverse, aber er ist ein Element, das in diesem Prozess von religiösen Gruppen gezielt platziert wird – und das am Ende eine starke symbolische wie politische Wirkung entfalten könnte.
Parallel dazu wird der Vorstoß eines religiösen Bündnisses öffentlich sichtbar gemacht. Ein Einstieg in die Debatte findet sich u. a. in einem Bericht auf hier auf web.de.
Ähnlich berichtet n-tv hier über den Vorstoß und die Initiative eines religiösen Bündnisses, einen Gottesbezug in die saarländische Verfassung zu bringen.
Auch die evangelische Presse greift das Anliegen auf: Die Evangelische Zeitung berichtet hier darüber, dass ein Gottesbezug für die Präambel der saarländischen Verfassung gefordert wird:
Zusätzlich lässt sich erkennen, dass auch katholische Akteure kommunikativ und politisch ansprechbar sind: Das Bistum Speyer hat das Thema bzw. die Forderung nach einem Gottesbezug öffentlich aufgegriffen. Quelle: Bistum Speyer – Nachrichtenansicht
Damit ist klar: Der Vorstoß ist keine Randnotiz einzelner religiöser Stimmen, sondern wird in kirchlichen Öffentlichkeiten aktiv adressiert und als politischer Wunsch kommuniziert.
Gleichzeitig existiert mediale Gegenrede. Die Saarbrücker Zeitung hat in einem Kommentar die Position vertreten, dass ein Gottesbezug in der Verfassung nichts zu suchen habe („Gott soll draußen bleiben“). Quelle: Saarbrücker Zeitung – Kommentar zu Gottesbezug in Saar-Verfassung
Das ist politisch relevant, weil es zeigt: Die öffentliche Debatte ist offen – und säkulare Argumente sind nicht nur defensiv, sondern können sich in bürgerlichen Leitmedien plausibel durchsetzen.
Schleswig-Holstein: Gottesbezug im Kontext einer Verfassungsreform und interreligiöser Bündnisse
Schleswig-Holstein ist der zweite zentrale Fall, weil dort ebenfalls über eine Verfassungsreform gesprochen wird und weil sich dort ein interreligiöses Bündnis gebildet hat, das die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung unterstützt. Wir haben den Fall hier detailliert analysiert.
Eine weitere öffentlich zugängliche Berichterstattung kommt aus dem evangelischen Raum: evangelisch.de berichtet hier über ein interreligiöses Bündnis, das einen Gottesbezug fordert.
Ein zentraler und besonders kritischer Punkt an den aktuellen Vorstößen ist die Bündnislogik: Katholische und evangelische Akteure sowie teils auch jüdische Vertreter sind offenbar bereit, im Rahmen solcher „interreligiösen“ Initiativen mit muslimischen Verbänden zusammenzuarbeiten, die dem Spektrum des politischen Islam zugerechnet werden oder zumindest entsprechende Nähe und Anschlussfähigkeit aufweisen.
Damit entsteht eine paradoxe Konstellation: Ausgerechnet Organisationen, die sich häufig als Verteidiger von Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten präsentieren, stärken durch diese Kooperation Akteure, die religiöse Normsetzung politisch ausweiten wollen und in zentralen Fragen – etwa Gleichberechtigung, individueller Freiheit und staatlicher Neutralität – strukturell im Konflikt mit dem säkularen Rechtsstaat stehen.
Der Gottesbezug wird so nicht nur zu einem symbolpolitischen Projekt, sondern zu einem Gemeinschaftsvorhaben religiöser Interessenträger, das konservative Kirchenmilieus und islamistische Milieus über einen gemeinsamen Nenner verbindet: mehr religiöse Rahmung des Staates und mehr Einfluss religiöser Institutionen auf öffentliche Ordnung und politische Kultur.
Unabhängig davon, wie die einzelnen Bündnispartner ihre Motive darstellen, zeigt die Konstruktion solcher interreligiösen Zusammenschlüsse eine wiederkehrende Logik: Der Gottesbezug wird kommunikativ oft nicht als religiöse Machtausweitung verkauft, sondern als angeblich verbindendes Werte-Signal („Zusammenhalt“, „Wurzeln“, „Orientierung“). Genau das kann für politische Parteien attraktiv sein, weil es konsensfähig wirkt – zugleich aber die weltanschauliche Neutralität des Staates schrittweise verschiebt.
Warum das mehr ist als Symbolpolitik: mögliche Folgen eines Gottesbezugs
Ein Gottesbezug in der Präambel einer Landesverfassung ist zwar nicht automatisch ein einklagbarer Rechtstitel. Dennoch kann er auf mehreren Ebenen Wirkung entfalten:
- Er erzeugt einen normativen Deutungsrahmen, der in politischen Debatten immer wieder herangezogen werden kann.
- Er verschiebt die kulturelle Selbstbeschreibung des Landes: Religion erscheint damit nicht als private, plural organisierte Praxis, sondern als eine Art verfassungsnaher Referenzpunkt.
- Ein Gottesbezug kann indirekt Debatten über religiöse Sonderstellungen – etwa bei Religionsunterricht, religiösen Trägerstrukturen, Kooperationen des Staates mit Verbänden oder bei „Traditionsargumenten“ – stabilisieren oder verstärken, weil er als Legitimationsfolie dient.
In einem pluralen und zunehmend konfessionsfreien Deutschland stellt sich deshalb die zentrale Frage nach der demokratischen Legitimität: Wird hier tatsächlich ein breit geteilter gesellschaftlicher Konsens abgebildet – oder handelt es sich um ein Projekt organisierter Religionsakteure, die ihre institutionelle Stellung dauerhaft absichern wollen, während die reale religiöse Bindung in der Bevölkerung sinkt?
Ansatzpunkte für säkulare Intervention: früh, politisch präzise und kommunikativ sauber
Für uns als säkulare Akteure folgt daraus eine klare strategische Konsequenz: Solche Vorstöße müssen frühzeitig adressiert werden – idealerweise bevor sie in parlamentarischen Routinen „durchlaufen“. Das bedeutet:
- Kontakt zu Abgeordneten
- Aufarbeitung der Mehrheitsverhältnisse (wo kann eine Zweidrittelmehrheit gekippt oder verhindert werden?)
- Nutzung von Ausschussanhörungen
- öffentliche Argumentation und mediale Platzierung
- u.a.
Besonders wichtig ist dabei die kommunikative Grundlinie: Nicht „gegen Religion“, sondern für weltanschauliche Neutralität des Staates und für eine Verfassung, die als Fundament für alle Bürgerinnen und Bürger gilt – unabhängig von Religion oder Weltanschauung.
Gerade im Saarland zeigt sich, dass die Verfassungsänderung ohnehin umstritten ist und unterschiedliche Kritikpunkte im Raum stehen. Das kann unseren säkularen Positionen eine reale Chance geben, Bündnispartner in Zivilgesellschaft, Medien und Politik zu finden, die ebenfalls Wert auf eine verfassungspolitisch saubere, inklusive und moderne Formulierung legen – ohne religiöse Privilegierung durch Verfassungssprache.