Zentralrat begrüßt Forderung des Frauenwerks der Nordkirche zur Streichung des § 218

Das Frauenwerk der Evangelischen Nordkirche hat sich für die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen und beruft sich dabei auf einen Beschluss der Evangelischen Frauen in Deutschland – dem Dachverband, dem das Frauenwerk angehört. Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt diese Position ausdrücklich.

Ein ermutigender Konsens

Seit 1871 steht der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch – ein Gesetz, das in einer Zeit entstand, in der Frauen weder wählen noch Verträge schließen durften und das bis heute wirkt wie ein Fremdkörper in einem modernen Rechtsstaat. „Die Forderung nach der Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und seiner Ersetzung durch eine weltanschaulich neutrale Regelung entspricht dem, was eine plurale und liberale Gesellschaft den Frauen seit Langem schuldet“, sagt Ulla Bonnekoh, zweite Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien. „Das Frauenwerk vertritt eine konsequent menschenrechtliche Perspektive – und es ist ermutigend, dass es in dieser Frage einen Konsens gibt, der die Grenzen der Weltanschauungen überschreitet.“

Gemeinsam im Bündnis

Nicht zufällig sind sowohl der Zentralrat der Konfessionsfreien als auch das Frauenwerk der Nordkirche Unterstützer des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung – einem breiten zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss von mehr als 70 Organisationen, der seit 2012 für reproduktive Rechte eintritt. Der Zentralrat hat sich schon mehrmals am jährlichen Aktionstag des Bündnisses beteiligt.

Wer bestimmt über wen?

Laut Bonnekoh geht es im Kern des § 218 um eine einfache Frage: Wer entscheidet über den Körper einer Frau? Die Antwort sollte in einem liberalen Rechtsstaat ebenso einfach sein – und doch regelt Deutschland diesen intimsten aller Bereiche bis heute über das Strafrecht. Gisela Best vom Frauenwerk der Nordkirche bringt es auf den Punkt: Sie beschreibt den § 218 als „gesellschaftliches Machtinstrument“ und stellt die Kernfrage: „Wer bestimmt über wen?“ Pröpstin Anja Botta aus Hamburg ergänzt: „Hinter jeder Debatte stehen konkrete Lebensgeschichten: Menschen, die ringen, zweifeln, Angst haben.“

Die Strahlwirkung des Strafrechts

„Das Strafrecht ist die schärfste Waffe, die unser Rechtsstaat hat“, betont Best – und genau deshalb entfaltet es eine Strahlwirkung, die den gesamten gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema prägt. Ulla Bonnekoh sieht das genauso: „Der Paragraph 218 hält nicht nur Frauen in der Grauzone, sondern das gesamte medizinische System. Ärztinnen und Ärzte bieten keine Abbrüche an, Krankenhäuser verweigern die Versorgung, und in der Ausbildung wird das Thema kaum berührt. In vielen Regionen müssen Frauen weite Wege auf sich nehmen – ein Problem, das einkommensschwache Frauen und Frauen mit Kindern besonders hart trifft. Reproduktive Selbstbestimmung ist unter diesen Bedingungen kein universelles Recht, sondern ein Privileg.“

Konkrete Forderungen – auf beiden Seiten

Die Evangelischen Frauen in Deutschland benennen in ihrem Beschluss die notwendigen Konsequenzen konkret: Der Zugang zu sicheren Abbrüchen müsse gewährleistet, Beratung kostenlos und barrierefrei angeboten, die Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft als Kassenleistung anerkannt werden. Das deckt sich weitgehend mit dem, was der Zentralrat der Konfessionsfreien in seiner eigenen Stellungnahme an die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung gefordert hat: Schwangerschaftsabbrüche müssen nicht nur rechtlich erlaubt, sondern auch praktisch ermöglicht werden.

Keine religiöse Bevormundung

Der Zentralrat hat dargelegt, dass die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs religiös begründet und damit in einem weltanschaulich neutralen Rechtsstaat nicht haltbar ist. Wer glaubt, ein Schwangerschaftsabbruch sei moralisch falsch, hat das Recht, diese Überzeugung zu leben; aber es steht dem Gesetzgeber nicht zu, alle anderen nach dieser Überzeugung zu bevormunden. „Schwangerschaftsabbrüche müssen nicht nur rechtlich erlaubt, sondern auch praktisch ermöglicht werden – durch eine flächendeckende Versorgung, die Aufnahme in die medizinische Ausbildung und die Übernahme durch die Krankenkassen“, betont Bonnekoh. „Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper findet auch im kirchlichen Raum klare Unterstützer – das stärkt die gesamte Debatte.“