In seiner Sitzung am Mittwoch, 29. April 2026, hat der Saarländische Landtag eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Von SPD und CDU war dies zunächst nicht vorgesehen. Erst nach der öffentlichen Anhörung kamen die Worte „in der Verantwortung vor Gott“ in politischen Verhandlungen mit Nachdruck auf. In den letzten Wochen hatte CDU-Fraktionschef Stephan Toscani klargestellt, ein Gottesbezug sei für die CDU eine essentielle Bedingung für ihre Zustimmung zu weiteren SPD-Vorschlägen der bevorstehenden Verfassungsänderung. Die Stimmen der CDU waren für die erforderliche Zweidrittelmehrheit nötig.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien, Philipp Möller, kommentiert: „Die neue Präambel im Saarland ist total aus der Zeit gefallen und passt eher in die Kirchenrepublik des letzten Jahrtausends. Heute finden zwei Drittel der Menschen in Deutschland, dass Religion zu viel Einfluss auf Politik hat, und über 80 Prozent haben kein oder kaum Interesse an Religion. Es gibt in Deutschland absolute Mehrheiten für säkulare Politik, und trotzdem beginnt die Verfassung des Saarlandes nun mit Gott. Auch im Saarland stellen Konfessionsfreie bald die absolute Mehrheit, wie im Rest der Republik. Mich wundert, was christliche Politiker im Saarland getan haben, denn sie haben ihren allmächtigen Bibel-Gott zum ohnmächtigen Präambel-Gott geschrumpft. Der neue Gottesbezug ist ja bloß Symbolpolitik ohne rechtliche Bedeutung. Aber es ist gar kein gutes Zeichen, dass der parlamentarische Prozess im Saarland so wirkt, als habe er in einer politisch-religiösen Filterblase stattgefunden.“
Verfassungsrichter mit theologischen Aussagen
Aus dem Protokoll des Verfassungsausschusses geht hervor, dass unter den 20 geladenen Sachverständigen zehn Befürworter des Gottesbezugs eingeladen waren, darunter sieben Religionsgemeinschaften – aber keine einzige Gegenstimme. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Prof. Dr. Roland Rixecker verstieg sich sogar zu der Aussage, „Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis“, um dann hinzuzufügen, er fände es „ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Betracht gelassen würde.“ Der Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes bezeichnete sich als Befürworter, „nicht weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein transzendentales Wesen“; der Gottesbezug bringe „die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen“ zum Ausdruck.
Gutes Ziel, schlechtes Ergebnis
Für die konfessionsfreien Saarländerinnen und Saarländer war zu dieser Anhörung niemand eingeladen. Ausschussvorsitzende Nadia Schindelhauer (SPD) erklärte, es gebe im Saarland bislang keine säkularen Verbände, die man hätte einladen können. Zu Beginn der Anhörung im Januar hatte sie betont, es gehe mit der Verfassungsänderung darum, „den Verfassungsgerichtshof zu stärken und damit den demokratischen Rechtsstaat krisenfest zu machen.“ Möller: „Dieses Ziel befürworten wir ausdrücklich. Umso bedauerlicher ist es, dass die CDU den Gottesbezug zur Bedingung für die erforderliche Zweidrittelmehrheit gemacht hat.“
Gottesbezüge „als Abwehr der Volkssouveränität”
Rückblickend stellt Philipp Möller auf konfessionsfrei.de fest: „Neben sieben Religionsgemeinschaften hat der saarländische Verfassungsausschuss zwei Juristen eingeladen, die ihre theologische Privatmeinung in Gesetzgebungsverfahren einbringen – das irritiert sehr. Man hätte noch nicht einmal Sachverständige einladen müssen, sondern nur im Online-Lexikon des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) unter dem Begriff Gott nachgucken oder nebenan in die Landtagsbibliothek gehen müssen, um in Standardwerken die Prinzipien des säkularen Verfassungsstaates nachzuschlagen.“ So legte Professor Horst Dreier schon vor längerem in seinem Werk „Staat ohne Gott“ (C.H. Beck) fundiert und verständlich dar, dass Gottesbezüge in Verfassungen historisch „weniger dem Lobe Gottes als der Abwehr der Volkssouveränität und der Demokratie gedient“ haben. Das Neutralitätsgebot des freiheitlichen Verfassungsstaates, das vom Bundesverfassungsgericht seit 1965 in ständiger Rechtsprechung bestätigt wird, ist laut Dreier „umso wichtiger, je mehr sich das religiöse Feld ausdifferenziert und zerklüftet.“
Konfessionsfreie Saarländer organisieren sich
Positiv wird vom Zentralrat der Konfessionsfreien bewertet, dass es eine zivilgesellschaftliche Reaktion gibt. So hat sich eine Initiative Konfessionsfreier im Saarland um Mitgründer Werner Röhrig gebildet. Röhrig kommentiert: „Das Saarland hat zwar einen Ruf als traditionell katholisch geprägtes Bundesland, aber auch hier sind fast 40 Prozent der Menschen konfessionsfrei. Das ist nicht weit von den bundesweiten 48 Prozent entfernt – die Säkularisierung ist also auch bei uns an der Saar sehr stabil. Aber ein Gottesbezug nach einer öffentlichen Anhörung ohne säkulare Gegenstimme erscheint uns weniger als ein gesellschaftlicher Konsens, sondern eher als Ergebnis einer strukturellen Schieflage. Das bestätigt die Notwendigkeit unserer Initiative. In Zukunft stehen wir der Politik gern als säkulare Ansprechpartner zur Verfügung.“
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