Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die Einführung des Pflichtfachs „Werte und Normen” an Niedersachsens Grundschulen. Zugleich übt er Kritik am neuen Fach „Christliche Religion”, das zeitgleich die bisher getrennten Fächer Evangelische und Katholische Religion ersetzt. Zudem warnt der Verband dringend davor, die Debatte um den Religionsunterricht in die politisch rechte Ecke zu rücken.

Werte und Normen: ein Fortschritt
„Wir freuen uns für die Kinder konfessionsfreier Eltern in Niedersachsen, weil das Fach ‚Werte und Normen‘ jetzt endlich verbindlich und flächendeckend angeboten wird”, sagt Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien. Der NDR hatte berichtet, dass die Kinder bislang „allzu oft in der Zeit nur betreut und beschäftigt, statt unterrichtet“ wurden. „Das Heidenhüten gehört nun auch in Niedersachsen der Vergangenheit an – sehr gut!”, sagt Möller.
Auch der Fachverband Werte und Normen und der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) Niedersachsen begrüßten die Einführung in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Darauf haben wir sehr lange hingearbeitet”, sagte Fachverbands-Vorsitzender Jonas Riebeling und verwies auf das Pilotprojekt, das schon zum Schuljahr 2017/18 an niedersächsischen Grundschulen gestartet war. „Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben ein Recht auf einen religionskundlichen, konfessionell neutralen und wertebildenden Unterricht”, betonte Riebeling. Als Nächstes wollen sich die Verbände dafür einsetzen, dass die Ausbildung der Lehrkräfte nicht nur aus Fortbildungen besteht, sondern ein eigener Lehrstuhl für „Werte und Normen” an Grundschulen eingerichtet wird.
Zum Schulstart legte der HVD Niedersachsen noch einmal nach: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und wünschen allen Schülerinnen und Schülern, die das Fach WuN belegen, eine wertvolle Zeit.” Grundschulkinder ohne Konfession besuchen mit diesem Schuljahr erstmals flächendeckend „Werte und Normen”, einen religiös neutralen, religionskundlichen Unterricht.
Christliche Religion: ein Verfassungsproblem
Mit Blick auf das neue Fach „Christliche Religion“ verweist Möller auf ein verfassungsrechtliches Problem: „Die Zusammenlegung des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts ist ein Beleg für die sinkende Nachfrage nach konfessionellem Bekenntnisunterricht. Doch die gefundene Lösung steht verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen.” Dies hat der Zentralrat bereits in seiner Publikation Konfessionsfrei Kompakt Nr. 4 verdeutlicht:
„Diese multikonfessionellen, konfessionell-kooperativen oder christlichen Modelle versprechen zwar eine größere Offenheit, doch stehen sie in einem Spannungsfeld mit dem verfassungsrechtlich geforderten Prinzip der konfessionellen Positivität und Gebundenheit.”
Möller ergänzt: „Ein Bekenntnisunterricht muss genau ein Bekenntnis vermitteln, aber in Niedersachsen werden nun zwei Bekenntnisse vermittelt, nämlich das katholische und das evangelische.”
Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) bestätigte den bekenntnisgebundenen Anspruch selbst: „Das ist selbstverständlich bekenntnisgebunden”, stellte sie im März 2026 gegenüber Vorwürfen mangelnder christlicher Inhalte klar. Eine einheitliche „christliche Kirche” mit einheitlichem Bekenntnis existiert jedoch nicht.
Laut Pressemitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums ist das Fach „Christliche Religion” ein bekenntnisgebundener Religionsunterricht im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz. Es wird von den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Bistümern gemeinsam verantwortet, und Lehrkräfte benötigen dafür weiterhin eine Bevollmächtigung der Kirchen, die sogenannte Vokation oder Missio canonica. Dass eine Lehrkraft mit nur einer kirchlichen Bevollmächtigung damit auch Glaubensinhalte der jeweils anderen Konfession unterrichtet und zwei rechtlich getrennte Körperschaften gemeinsam festlegen, was als christliche Wahrheit im Unterricht gilt, verschärfe das Problem zusätzlich, so der Zentralrat.
Während „Werte und Normen” bislang kaum Kontroversen auslöste, ist „Christliche Religion” inzwischen Gegenstand einer politischen Richtungsdebatte jenseits säkularer und verfassungsrechtlicher Fragen.
„inhaltlich falsch und zudem gefährlich”
Ausgelöst hat den Streit ein zugespitzter BILD-Artikel, der dem neuen Fach unterstellte, es komme darin zu wenig Jesus und dafür zu viel Scharia und Klima vor. Vier Theologinnen und Theologen ordneten den Streit auf dem Portal „Feinschwarz” breiter ein: Themen wie Migration, Gender, sexuelle Vielfalt, Islam und Klimapolitik würden generell zu Triggerpunkten sozialer Polarisierung gemacht; der Religionsunterricht rücke damit in den „Fokus rechter Kritik”.
Der Zentralrat warnt davor, die Debatte auf diesen Aspekt zu verkürzen: „Kritik am bekenntnisgebundenen Religionsunterricht in die rechte Ecke zu stellen, ist aus Sicht der Kirchen zwar praktisch, weil damit jede Diskussion unterbunden werden kann – aber das ist inhaltlich falsch und zudem gefährlich, weil es den Blick auf den eigentlichen Kern verstellt, nämlich auf die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates”, sagt der Vorsitzende. „Selbstverständlich sollen Kindern Erkenntnisse über Religionen vermittelt werden, aber eben keine Bekenntnisse – das ist der wichtige Unterschied. Themen wie Migration, Gender oder Klima sollten zudem Gegenstand des gesellschaftskundlichen und politischen Unterrichts sein.“
Bekenntnisfreie Schulen als Lösung
Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass öffentliche Schulen als bekenntnisfrei eingestuft werden können. In diesem Fall entfällt die Pflicht zum konfessionellen Religionsunterricht.
Auch die Bildungsgewerkschaft GEW hat sich auf ihrem Gewerkschaftstag 2025 dafür ausgesprochen, bekenntnisfreie Schulen zu ermöglichen. Dieter Galas, von 1973 bis 1983 Vorsitzender der GEW Niedersachsen, beschreibt das Modell im Gewerkschaftsmagazin „E&W” als verpflichtendes Integrationsfach im ungeteilten Klassenverband, das religionskundliche Kenntnisse, gesellschaftliche Wertvorstellungen und den Zugang zu philosophischen und religiösen Fragen vermittelt, für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule bindend, ohne Ausweichmöglichkeit über eine Religions-Arbeitsgemeinschaft. Im niedersächsischen Landtag wird derzeit eine entsprechende Eingabe der GEW Niedersachsen für eine schulgesetzliche Regelung beraten.
„Dass konfessioneller Religionsunterricht aus der bekenntnisfreien Schule nicht verbannt werden soll, zeigt, dass das Konzept keine antikirchliche oder religionsfeindliche Stoßrichtung hat”, sagt Galas. „Zum anderen wäre mit bekenntnisfreien Schulen kein Systemwechsel verbunden, denn in keinem Bundesland können ohnehin alle Schulen bekenntnisfrei werden. Interesse am Status könnten aber einzelne Gesamtschulen, Förderschulen oder berufsbildende Schulen haben.”
„’Werte und Normen‘ zeigt seit diesem Schuljahr in der Praxis, dass ein gemeinsames, bekenntnisfreies Fach funktioniert und von Eltern wie Fachverbänden gewünscht wird”, sagt der Vorsitzende des Zentralrats. „Statt bekenntnisgebundene Mischformen wie ‚Christliche Religion‘ zu konstruieren, die dann zwangsläufig zum Gegenstand von Deutungskämpfen werden, sollte Niedersachsen von der Möglichkeit der bekenntnisfreien Schule Gebrauch machen. Was jetzt für konfessionsfreie Kinder gilt, sollte perspektivisch für alle gelten: gemeinsamer Unterricht statt getrennte Fächer, die für ideologische Kämpfe anfällig sind. Wir sind gespannt, wie sich beide Fächer im Schulalltag bewähren, und halten eine Halbjahresbilanz für sinnvoll.”