Islamistische Instrumentalisierung des deutschen Strafrechts

Der § 166 Strafgesetzbuch ( auch „Blasphemieparagraf“ genannt) ermöglicht es autoritär-islamistischen Staaten wie dem iranischen Mullah-Regime, Kritik an ihrer Politik und an ihrem Einfluss in Deutschland zu unterbinden. Ein aktueller Fall aus Hamburg, über den die WELT AM SONNTAG hier berichtet hat, beschreibt ausführlich, wie diese deutsche Strafnorm instrumentalisiert wird, um gegen Demonstranten vorzugehen.

Wir fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Hamburger Bürgerschaft auf, den § 166 StGB ersatzlos zu streichen. Damit soll die Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit in Deutschland vor dem Politischen Islam geschützt werden.

Lesen Sie unser Schreiben mit allen Hintergründen – und wenden Sie sich damit gerne an Ihre Abgeordneten:

Gesetze sollen Menschen schützen – nicht Bekenntnisse. Wenn religiöse Fundamentalisten unser Strafrecht für ihre Ziele missbrauchen können, muss es dringend modernisiert werden: Der § 166 StGB sollte ersatzlos gestrichen werden!

– Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats der Konfessionsfreien