Bekenntnisfreie Schule im bekenntnisfreien Staat

Konfessionsfrei Kompakt Nr. 4 erschienen – hier zur Vollversion

Es gibt keine religiösen Kinder, nur Kinder religiöser Eltern

Kein Mensch kommt gläubig zur Welt. Religiosität ist das Ergebnis religiöser Erziehung – und genau das bezweckt der konfessionelle Religionsunterricht: „Reli“ dient nicht der Information über Religion, sondern laut Bundesverfassungsgericht der Vermittlung von Glaubenssätzen einer bestimmten Religionsgemeinschaft „als bestehende Wahrheiten“. Dies kostet den Staat jährlich mehrere Milliarden Euro Steuergelder, wird aber inhaltlich von den Kirchen bestimmt. Öffentliche Schulen sollen jedoch keine Bekenntnisse vermitteln, sondern Erkenntnisse. 

Befürworter des Reli-Unterrichts argumentieren zwar, er sei durch das Grundgesetz als ordentliches Lehrfach geschützt, doch die wichtige Einschränkung des Art. 7 GG wird dabei oft verschwiegen: „mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen“.

Solche bekenntnisfreien öffentlichen Schulen gibt es allerdings nur in der Verfassung, nicht in der Realität. Wir finden: In einem bekenntnisfreien Staat sollten staatliche Schulen grundsätzlich auch bekenntnisfrei sein.

In Zusammenarbeit mit der Bundesfachgruppe Gesamtschule der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben wir in »Konfessionsfrei Kompakt Nr. 4« ausführlich dargelegt, warum die Länder-Schulgesetze und Verwaltungsbestimmungen so geändert werden müssen, dass öffentliche, staatlich getragene Schulen gemäß Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz als bekenntnisfrei gelten und daher keinen konfessionellen Religionsunterricht anbieten müssen.

Wir zeigen die zehn Probleme des konfessionellen Religionsunterrichts auf und skizzieren vier Optionen für den künftigen Umgang damit. Im Anhang findet sich ein ausführlicher Fragenkatalog für Landesregierungen und -parlamente.