Pressemitteilung
Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert die Bundesregierung auf, den Widerstand der Bundesländer gegen die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen durch eine drastische Reduzierung der Einmalzahlung aufzulösen. So könne der Verfassungsauftrag und der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien eingelöst werden.
Anlässlich der jüngsten Berichte zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen fordert der Zentralrat der Konfessionsfreien, die Ablösesumme ausschließlich auf Basis der historischen Staatsleistungen zu berechnen. Nachdem die Ampel-Parteien sowohl in ihren Wahlprogrammen als auch im Koalitionsvertrag versprochen hatten, den über 100 Jahre alten Verfassungsauftrag einzulösen, haben in den vergangenen Monaten offenbar interne Verhandlungen mit den Kirchen stattgefunden. Die Bundesländer lehnen die Ablösung jedoch weitgehend ab.
„Keine Steuermilliarden als Abschiedsgeschenk an die Kirchen!”
„Solange eine absurd hohe Ablösesumme im Raum steht, haben wir volles Verständnis für den Widerstand der Bundesländer”, so der Vorsitzende des Zentralrats Philipp Möller. „Die Ablösung der Staatsleistungen darf aber nicht an unrechtmäßig hohen Beträgen scheitern!” Die Forderungen aus Kirchenkreisen und der CSU, den Verfassungsauftrag noch länger zu ignorieren, kritisiert Möller scharf. „Die Kirchen haben längst nicht mehr genug Rückhalt in der Bevölkerung, um ihnen jedes Jahr hunderte Steuermillionen zu überweisen”˛so der Vorsitzende. „Wir Konfessionsfreie wehren uns dagegen, dass die Gehälter von Bischöfen aus unseren Steuergeldern bezahlt werden”, stellt Möller klar. „Die Ampel muss ihr Wahlversprechen einlösen, ohne den Kirchen ein milliardenschweres Abschiedsgeschenk zu überreichen.”
Staatsleistungen sollten Übergangslösung sein
Nach Einführung der Kirchensteuer im Jahr 1919 sollten die Staatsleistungen laut Verfassung nur übergangsweise gezahlt und dann abgelöst werden. Sie galten als Kompensation dafür, dass die Kirchen im Zuge der Säkularisation im Jahre 1803 geliehene Güter an das Reich zurückgeben mussten. Entgegen des Verfassungsauftrags wurden den Kirchen seit Gründung der Bundesrepublik etwa 21 Milliarden Euro Steuergelder überwiesen. Im Jahr 2024 zahlen die Bundesländer etwa 618 Millionen Euro Staatsleistungen. Weil die Summen an die Besoldung von Beamten angepasst sind, müssten die Bundesländer insgesamt schon bald mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr zahlen. Neben 43 Prozent Kirchensteuer und 27 Prozent staatlichen Subventionen betragen die Staatsleistungen etwa zwei Prozent der kirchlichen Gesamteinnahmen und fließen maßgeblich in die Gehälter von Klerikern. Im Herbst will die Bundesregierung einen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen vorlegen, der ohne Zustimmung der Bundesländer verabschiedet werden soll.
Unzulässige Berechnung der Ablösesumme
Bei früheren Versuchen zur Ablösung wurde die Einmalzahlung auf Basis der heutigen Staatsleistungen in Höhe von damals noch über 500 Millionen Euro pro Jahr berechnet. Jedoch dürften laut Zentralrat der Konfessionsfreien nicht „die heutigen jährlichen Überweisungen mit einem Faktor zwischen 10 und 18 multipliziert werden”, wie es etwa in der FAZ beschrieben wird, sondern lediglich die historischen Staatsleistungen, die zum Zeitpunkt des Auftrags zur Ablösung von 1919 bereits vertraglich vereinbart waren. Nach einer Analyse des Instituts für Weltanschaungsrecht ergibt sich daraus eine Summe von rund 135 Millionen Euro – also etwa ein Hundertstel bisheriger Vorschläge.
„Wenn der Bund den Ländern eine rechtssichere und angemessene Ablösung in Höhe von 135 Millionen Euro vorschlägt, gibt es keinen plausiblen Grund mehr, die Verfassung weiter zu ignorieren”, sagt Möller. So würden die angespannten Haushalte der Länder geschont und eine schnelle Ablösung garantiert, die für einen verfassungskonformen und verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern steht.
Öffentliche Debatte statt Verhandlungen im Hinterzimmer
Weil es dabei um allgemeine Steuergelder geht, dürfe das Thema zudem nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. „Bei inzwischen 46 Prozent Konfessionsfreien sind inoffizielle Verhandlungen zwischen Staat und Kirchen vollkommen unangebracht”, so Möller. Da die Staatsleistungen aus allgemeinen Steuergeldern stammen, müssten auch säkulare Stimmen in den Verhandlungen zu Wort kommen. Ebenso müsse etwa der Aufruf des Bundes der Steuerzahler zur Ablösung berücksichtigt werden.
„Der Großteil der heutigen Staatsleistungen sind keine historischen Staatsleistungen, sondern freiwillige Zahlungen der Bundesländer an die Kirchen”, erläutert der Vorsitzende der säkularen Interessenvertretung Philipp Möller. In Anbetracht des hohen Vermögens der deutschen Kirchen sowie der vielen Kirchenaustritte und der leeren Länderkassen sollten diese Alimentierungen ersatzlos gestrichen werden.
„Kirchen könnten endlich gesellschaftlichen Beitrag leisten”
Zudem sei die in der Weimarer Reichsverfassung vorgesehene Ablösung längst um ein Vielfaches überschritten. „Vielleicht sollten wir auch einmal darüber reden, die 21 Milliarden Euro von den Kirchen zurückzufordern, die die Länder ihnen seit Gründung der Bundesrepublik überwiesen haben”, schlägt Möller vor. „Die Kirchen haben genug Geld, um diese Summe zu zahlen, und würden damit endlich den gesellschaftlichen Beitrag leisten, von dem christliche Politiker so oft reden.”