Petition hier unterzeichnen 👉
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_01/_05/Petition_161923.html
Website: https://free-charlie.de
„Gesetze sollen Menschen schützen, nicht Bekenntnisse!”
Der Zentralrat der Konfessionsfreien beteiligt sich an der Kampagne „Free Charlie!” zur ersatzlosen Streichung des § 166 StGB. Die Giordano-Bruno-Stiftung hat dazu eine Petition beim Bundestag eingereicht, die bis zum 19. März 2024 unterzeichnet werden kann. In einem Schreiben rufen wir außerdem die Mitglieder des Petitionsausschusses zur Unterstützung auf – auch in ihrem eigenen Interesse. Die Streichung des § 166 StGB soll bis zum zehnten Jahrestag des Terroranschlags auf die französische Satirezeitung Charlie Hebdo im Januar 2025 erfolgen. Dafür brauchen wir jetzt eure Unterschriften!
Das jetzige Blasphemieverbot erklärt die Opfer religiöser Gewalt zu Tätern. Zudem bewertet es religiöse Befindlichkeiten höher als die Freiheit der Meinung, der Presse und der Kunst. Vor allem angesichts des islamischen Antisemitismus ist dies die vollkommen falsche Botschaft. Weil die Erfüllung des Straftatbestandes nicht von den Äußerungen abhängt, sondern den Reaktionen darauf, sind alle politisch, publizistisch und journalistisch tätigen Personen von der rechtspolitischen Willkür dieses Gesetzes bedroht. Hätte der islamistische Terroranschlag auf Charlie Hebdo in Deutschland stattgefunden, hätten die Überlebenden nach deutschem Gesetz verurteilt werden können.
Weder Religionskritik noch -satire verletzen die Religionsfreiheit. Auch ohne Paragraph 166 dürfen religiöse Menschen nicht beschimpft werden, aber sie müssen die kritische und satirische Auseinandersetzung mit ihren Überzeugungen aushalten! Das Verbrennen religiöser Schriften sei für religiöse Menschen sicherlich schmerzlich, es dürfe aber nicht anders behandelt werden als das Verbrennen anderer Schriften oder Symbole. Der Ampelregierung bietet sich damit die historische Chance, neben Kirchensteuer, Religionsunterricht oder Kruzifixen in Amtsstuben religionspolitische Vernunft walten zu lassen.
Das Blasphemieverbot ist ein Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat, weil es das einzige Gesetz ist, das religiöse Bekenntnisse in Schutz nimmt. Gesetze sollen Menschen schützen, nicht Bekenntnisse!