Pressemitteilung
Zentralrat der Konfessionsfreien ruft Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag zur Unterstützung von „Free Charlie!” auf
Mit „10 Argumenten für die ersatzlose Streichung des § 166 StGB” hat sich der Zentralrat der Konfessionsfreien an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag gewandt. Die rechtspolitische Willkür des Blasphemieverbots betreffe auch die Abgeordneten selbst, heißt es in dem Schreiben. Ebenso wie der bereits gestrichene Paragraph zur Majestätsbeleidigung sei das Gesetz ein Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat.
Petition bis 18. März mitzeichnen
Die Giordano-Bruno-Stiftung will mit der Kampagne „Free Charlie!” die Streichung des § 166 StGB bis zum zehnten Jahrestag des Terroranschlags auf die französische Satirezeitung Charlie Hebdo im Januar 2025 erreichen. „Dafür brauchen wir jetzt eure Unterschriften”, sagt der Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien Philipp Möller in einem Video-Statement. Das jetzige Blasphemieverbot erkläre die Opfer religiöser Gewalt zu Tätern, so Möller. Zudem bewerte es religiöse Gefühle höher als die Freiheit der Meinung, der Presse und der Kunst.
Wehrhafte Demokratie gegen religiösen Extremismus
„Alle Personen, die journalistisch, publizistisch oder politisch tätig sind” seien von dem Gesetz bedroht, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten, „also auch Sie persönlich.” Denn „durch den Bezug auf die ‚Gefährdung des öffentlichen Friedens’ hängt die Erfüllung des Straftatbestandes nicht von der Äußerung ab, sondern von den Reaktionen darauf.” So werde der öffentliche Frieden nicht geschützt, sondern sogar gefährdet. Vor allem angesichts des islamischen Antisemitismus, der seit den Angriffen der Hamas auch in Deutschland immer offener gezeigt werde, müsse „die wehrhafte Demokratie klare Kante gegen religiösen Extremismus zeigen.”
Gesetzgeber betreibt „Victim Blaming”
Der Verband weist darauf hin, dass die Täter-Opfer-Umkehr dieses Gesetzes im Sommer 2022 dazu geführt hat, dass ein Opfer islamistischer Gewalt in Stuttgart angeklagt wurde – der Täter hingegen wurde nicht belangt. „Auch ohne § 166 StGB dürfen religiöse Menschen nicht beleidigt werden”, stellt der Verband klar, „ sie müssen aber die kritische und satirische Auseinandersetzung mit ihren Überzeugungen aushalten.” Das „Grundrecht auf Gotteslästerung” sei in der Aufklärung erkämpft worden, und „weder Religionskritik noch -satire verletzt die Religionsfreiheit.” Mit der ersatzlosen Streichung des § 166 StGB könne Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen, denn „Gesetze sollen Menschen schützen, nicht Bekenntnisse.”
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Büro Philipp Möller
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Anschreiben an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Original: