Pressemitteilung
Berlin, 7. Juni 2023 – Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die geplante Zusammenlegung der beiden liberalen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe. Dadurch würden nicht nur die Chancen steigen, sich gegen den potentiell verfassungswidrigen Vorschlag von Lars Castellucci (SPD) durchzusetzen. „Die Zusammenlegung der Gesetzesentwürfe bietet die Chance, letzte Einschränkungen der Selbstbestimmung zu streichen”, so der Vorsitzende Philipp Möller. „Wir sind sehr gespannt, ob Pflichtberatung, Wartefristen und die unterschiedliche Bewertung der Beweggründe für den Suizid aus den Entwürfen entfernt wurden”, resümiert Möller.
Mit Blick auf die geplante Abstimmung im Juli ruft der Zentralrat der Konfessionsfreien die Abgeordneten auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 in seiner vollen Tragweite zu achten. Das Gericht habe das Recht auf Suizid im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankert und dem Gesetzgeber somit klare Grenzen aufgezeigt. „Der Bundestag sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich respektieren”, so Möller.
Zudem fordert der Zentralrat konkrete und wirksame Maßnahmen zur Ermöglichung der Suizidhilfe. „Die bloße Abwesenheit eines Verbots reicht nicht aus”, ergänzte die stellvertretende Vorsitzende Ulla Bonnekoh. „Es müssen endlich Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Inanspruchnahme der Suizidhilfe in der Praxis ermöglichen.” Dazu müssten Versorgungslücken geschlossen und die Bevölkerung ohne Tabus über das Thema aufgeklärt werden. Ein Gesetzentwurf, der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den betroffenen Menschen gerecht werden will, müsse diese Aspekte berücksichtigen, so Bonnekoh.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hatte schon anlässlich der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags eine Stellungnahme eingereicht und darin „zwölf Punkte für die Selbstbestimmung am Lebensende“ formuliert. „Suizid ist ein Grundrecht, dem der Gesetzgeber keine Steine in den Weg legen darf”, stellte Möller abschließend fest.
Zentralrat der Konfessionsfreien e.V.
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Pressemitteilung als PDF:
Das Anschreiben im Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schreiben Sie heute an, weil Sie einen der liberalen Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe um Katrin Helling-Plahr (FDP) oder Renate Künast (Grüne) unterstützen. Inzwischen hat das Redaktionsnetzwerk Deutschland die Pläne zur Zusammenlegung dieser beiden Entwürfe offiziell bestätigt.
Mit einem konsolidierten liberalen Entwurf steigen zwar die Chancen, den restriktiven Vorschlag von Lars Castellucci (SPD) zu verhindern. Zugleich möchten wir Sie ermutigen, bei der Zusammenlegung zwei fehlende Aspekte zu ergänzen:
- die Stärkung der Prävention von Verzweiflungssuiziden
- die Aufklärung der Bevölkerung über das Recht auf Suizidhilfe
Außerdem regen wir an, diese drei wesentlichen Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts bei der Zusammenlegung zu ändern bzw. zu streichen:
- die Einführung einer Pflichtberatung (Entwurf Helling-Plahr u.a.)
- die Einrichtung einer Wartefrist (Entwurf Helling-Plahr u.a.)
- die unterschiedliche Bewertung der Beweggründe zum Suizid (Entwurf Künast u.a.)
Im Anhang haben wir unsere Argumente in Kurzform zusammengetragen; in unseren beigefügten Stellungnahmen aus dem letzten Jahr finden Sie detaillierte Argumente dafür.
Im Zentralrat der Konfessionsfreien sind auch Organisationen versammelt, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 aktiv erstritten haben. Gemeinsam mit dem renommierten Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) stehen wir uneingeschränkt hinter der Urteilsbegründung:
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“
Unsere begleitende Pressemitteilung finden Sie hier. Wir wünschen Ihnen weiterhin konstruktive Gespräche und stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Besten Dank für Ihr Engagement,
Philipp Möller
Vorsitzender”