In einer dreiteiligen Diskussionsreihe der Friedrich-Naumann-Stiftung und der Reinhold-Maier-Stiftung ist Philipp Möller von konfessionsfrei.de in Baden-Württemberg mehrfach auf religionspolitische Positionen aus CDU, FDP und Kirchen getroffen: am 15. September in Tübingen im Streitgespräch mit Konrad Stockmeier, am 16. September in Heilbronn im Streitgespräch mit Volker Andres und am 17. September in Karlsruhe im Streitgespräch mit Stockmeier und der ehemaligen Bildungsministerin und Vatikan-Botschafterin Anette Schavan (CDU). Alle drei Abende wurden unter der Leitfrage „Wie viel Religion braucht und verträgt die Demokratie?“ moderiert von Hilke Lorenz, Stuttgarter Zeitung.

Drei Gründe für die Modernisierung der Religionspolitik
In seinem Eingangsstatement betonte Möller, wie sehr er sich auf die Debatte freut, denn „streiten, insbesondere über strittige Themen, ist lebenswichtig für die Demokratie.“ Dann beschrieb er drei Gründe für die grundlegende Modernisierung der deutschen Religionspolitik. Der erste Grund sei das Grundgesetz, das dem Staat seit der Weimarer Reichsverfassung religiös-weltanschauliche Neutralität vorschreibt. Konkrete Konfliktlinien seien die Kirchensteuer, der Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht, das kirchliche Sonderarbeitsrecht, die Dominanz von Caritas und Diakonie im Sozialsektor sowie der seit über hundert Jahren unerfüllte Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen. Hinzu kämen das einstige Recht der Kirchen, ihre eigenen sexuellen Verbrechen aufzuklären, staatliche Einschulungsfeiern in Kirchen, Kruzifixe in Gerichtssälen und Klassenzimmern, Gottesdienste in Parlamenten sowie der Körperschaftsstatus, der Kirchen von zahlreichen Steuern befreit und ihnen weitreichende Privilegien und Subventionen zuspricht.
Als zweiten Grund nannte Möller den Willen der Bevölkerung, der in der Demokratie maßgeblich sei: Mit 48 Prozent bildeten die Konfessionsfreien 2025 erstmals die größte Gruppe in Deutschland, vor EKD und römisch-katholischer Kirche. Neben dem Rückgang der reinen Mitgliederzahlen gehe auch die reale Religiosität der Menschen zurück, wie die Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD belegt, nach der 56 Prozent der Menschen in Deutschland uneingeschränkt nicht religiös und weitere 25 Prozent religiös distanziert sind. Der entscheidende Punkt sei aber die Haltung der Bevölkerung in konkreten religionspolitischen Fragen, so Möller. Dort zeigten sich absolute Mehrheiten für säkulare Politik: 81 Prozent finden, dass religiöse Gruppierungen sich vollständig aus der Politik heraushalten sollten (YouGov 2015), 84 Prozent halten weltanschaulich neutrale Entscheidungen von Politikern für geboten und 82 Prozent erwarten weltanschauliche Neutralität von staatlichen Einrichtungen (Mentefactum/fowid 2025). 74 Prozent bezeichnen die Kirchensteuer als nicht mehr zeitgemäß (YouGov 2023), 72 Prozent bevorzugen einen gemeinsamen Ethikunterricht gegenüber konfessionell getrenntem Religionsunterricht (GfK 2022), und 65 Prozent lehnen das islamische Kopftuch bei Lehrerinnen, Richterinnen und Polizistinnen ab. Für ein Verbot islamischer Organisationen, die ihre Gebote über das Grundgesetz stellen, sprechen sich 86 Prozent aus (IfD Allensbach 2021).
Als dritten Grund nannte Möller das Erstarken des Politischen Islam, den er ausdrücklich vom Islam als Religion unterschied. Aus der grundgesetzlichen Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen leitete er ab, dass einige Vertreter des Politischen Islam zurecht dieselben Sonderrechte einfordern, die den Kirchen bislang eingeräumt werden. Spätestens dies zwinge Deutschland dazu, sein Verhältnis von Staat und Religion den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen.
Tübingen: Der Osten, die Kirche und die AfD
Bei der Debatte in Tübingen zeigte sich der FDP-Politiker Konrad Stockmeier konstruktiv und offen für Veränderungen. Er beschrieb Religion und Kirche als eigene Sphäre, die von der Politik grundsätzlich getrennt sei.
Die Moderatorin fragte Möller, ob es einen Zusammenhang zwischen der Schwäche der Kirchen in Ostdeutschland und dem dortigen Erstarken der AfD gebe. Möller widersprach der Verkürzung dieses Zusammenhangs auf einen einfachen Kausalzusammenhang: Auch im Westen lege die AfD zu, und ihre Hochburgen lägen ohnehin eher auf dem Land als in den Städten, also im traditionellen Kerngebiet der Kirchen. Selbst wo Korrelationen bestünden, dürften diese nicht mit Kausalität verwechselt werden. Möller wies außerdem darauf hin, dass die AfD keineswegs unchristlich sei, sondern, ähnlich wie Trump und Putin, ein reaktionäres Christentum vertrete, insbesondere in den medizinethischen Fragen des Schwangerschaftsabbruches und der Suizidhilfe.
Er stellte die Gegenfrage, ob der Erfolg der AfD nicht eher daraus resultiere, dass sich große Bevölkerungsteile in der Politik der anderen Parteien nicht mehr wiederfinden. Dies sei letztlich dieselbe Ignoranz gegenüber dem Willen der Mehrheit, die er auch in der Religionspolitik beschreibe: Wo Parteien über Jahre hinweg absolute Mehrheiten in der Bevölkerung ignorierten, wachse ein Misstrauen in Staat und Politik, von der die AfD profitiere.
Heilbronn: Kirchenfinanzen
In Heilbronn stieg der Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Volker Andres intensiv in die Debatte um Kirchenfinanzen ein. Er verwies darauf, dass die staatliche Subventionierung der Kirchensteuer von 4,6 Milliarden Euro aus der Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommensteuer resultiere, die auch für andere Vereine gelte. Möller hielt dagegen, die Kirchensteuer sei nach § 10 Einkommensteuergesetz ungedeckelt absetzbar, während für andere Abgaben Obergrenzen gelten. Vor allem aber gelte der Status der Gemeinnützigkeit für Kirchen automatisch, ohne dass dies jemals nachgewiesen werden müsse. Eine Streichung des § 10 EStG würde zur Gleichbehandlung der Kirchen führen, weil sie ihre Gemeinnützigkeit belegen müssten, was angesichts von nur fünf bis zehn Prozent kirchlicher Einnahmen für Caritas und Diakonie schwierig werden könnte. Diesen Sachverhalt hatte der Zentralrat bereits in seiner Publikation „Konfessionsfrei Kompakt Nr. 1” ausführlich dargelegt.
Karlsruhe: Werte, Garderobe und Gewissen
Am Donnerstag in Karlsruhe drehte sich die Debatte mit Anette Schavan über weite Strecken um die Fragen nach den Werten unserer Gesellschaft. Möller argumentierte, die heutigen Werte beruhten auf dem Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Schavan hielt dagegen, der deutsche Wertekanon gründe auf dem Christentum, und die Kirchen sicherten zudem den Sozialstaat. Möllers Zahl, nach der Caritas und Diakonie zu weniger als zwei Prozent aus Kirchensteuermitteln finanziert werden, bezeichnete sie vehement als falsch. Sie bestand darauf, dass jeder, der die Kirchen nicht mitfinanzieren wolle, austreten könne; das Argument, dass Kirchen auch Zahlungen aus allgemeinen Steuergeldern erhalten, ließ sie im Raum stehen.
„Demokratie braucht Mehrheiten, und diese Mehrheiten brauchen keine Religion”
Nach Stockmeiers Einwurf, das Thema des Abends sei damit verfehlt, kehrte Möller zur Ausgangsfrage zurück: „Ich habe eingangs argumentiert, dass die heutige Religionspolitik sowohl den Willen des Grundgesetzes als auch den Willen der absoluten Mehrheit der Bevölkerung ignoriert. Der säkulare Rechtsstaat braucht keine Religion, aber eine Demokratie braucht Mehrheiten, und diese Mehrheiten brauchen eben keine Religion mehr. Die heutige Religionspolitik ist eine dauerhafte Ignoranz des Wählerwillens, und das ist brandgefährlich für die Demokratie.“
Auf den Vorwurf, es gehe in der Debatte nur ums Geld, entgegnete Möller, ein zentraler demokratischer Wert sei Transparenz, und genau die fehle: Kirchenvertreter stellten immer wieder einen Zusammenhang zwischen Kirchensteuer und Staatsleistungen einerseits und kirchlichen Krankenhäusern, Schulen und Kitas andererseits her, obwohl es diesen Zusammenhang strukturell nicht gebe. In Zeiten knapper Haushaltskassen stelle sich zudem die Frage, warum so viel Geld in kircheninterne Belange fließe, während es etwa bei Bildung und Infrastruktur fehle.
In der Wertedebatte vertiefte Möller seine Position: Werte wie Nächstenliebe und das Tötungsverbot seien nicht vom Christentum erfunden, sondern bereits wesentlich früher beschrieben worden; zentrale Werte unserer Zeit wie Selbstbestimmung, Demokratie und kritisch-rationales Denken gingen auf die Antike zurück und wurden von Christen sogar aktiv bekämpft. Die Nächstenliebe habe historisch nur für die eigene Glaubensgruppe gegolten, ein Muster, das sich noch heute in religiösen Gesellschaften beobachten lasse. Hingegen stammten die Akzeptanz von Homosexualität oder der Gedanke des Gesellschaftsvertrags nicht aus der Religion, sondern aus Aufklärung, Grundgesetz und Menschenrechtserklärung.
Auf Möllers Einwand, sein Verband wolle Religion nicht aus dem Alltag verbannen, wohl aber aus dem Bundestag, argumentierte Schavan, man könne von Abgeordneten nicht verlangen, ihre christlichen Überzeugungen an der Garderobe des Bundestags abzugeben. Möller erwiderte, Abgeordnete seien als Abgeordnete des Deutschen Volkes unabhängig von ihrer persönlichen Weltanschauung dazu verpflichtet, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln – und nicht dafür gewählt, ihre persönlichen religiösen Überzeugungen in Gesetze zu gießen, die dann auch für Nichtreligiöse gelten (vgl. dazu ausführlich Michael Schmidt-Salomon: Der blinde Fleck des deutschen Rechtssystems).
Böckenfördes Fehlinterpretation „so sicher wie das Amen in der Kirche“
Das berühmte Böckenförde-Diktum wurde von Schavan genannt, blieb aber in der Debatte unwidersprochen. Diesen Punkt stellte Möller erst im Nachhinein klar: „Dass jemand in der Debatte um Politik und Religion das Böckenförde-Diktum anbringt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Genauso sicher ist aber, dass das Diktum dabei verkürzt und in seiner Bedeutung regelrecht ins Gegenteil verkehrt wird.“ Böckenfördes viel zitierter Satz, der freiheitliche, säkularisierte Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne, sei keine Forderung nach der Aufrechterhaltung kirchlicher Sonderrechte gewesen, wie der Verwaltungsrichter a.D. Gerhard Czermak ausführlich darlegt. Böckenförde habe später explizit an die Christen appelliert, den säkularen Staat nicht als glaubensfeindlich, sondern als Chance der Freiheit anzuerkennen. Später habe er bestätigt, der Satz sei nicht normativ, sondern diagnostisch gemeint gewesen. Wer daraus eine Rechtfertigung kirchlicher Privilegien ableite, könne sich dafür nicht redlich auf Böckenförde berufen.
Aus dem Publikum
Die Moderatorin, die sich bei allen drei Debatten eingangs selbst als Protestantin bezeichnet hatte, sagte in Karlsruhe, ihr fehle die Fantasie für ein Deutschland, wie Möller es zeichne. Dabei hatte Möller in seinem Impuls die Konfliktlinien zwar benannt, aber in der Debatte nicht mehr explizit ausgesprochen, wie diese Gesellschaft konkret aussähe: gleiche Rechte für alle, die Kirche zieht ihre Mitgliedsbeiträge selbst ein, Gerichtssäle und Klassenzimmer sind frei von religiösen Symbolen, und Religionsgemeinschaften halten sich an dieselben Gesetze wie alle anderen. Aus dem Publikum wurde Schavan gefragt, ob sie auch dem ADAC und dem DFB zugestehen würde, ihre Mitgliedsbeiträge über die Finanzämter einzuziehen, und wenn nicht, warum nicht. Sie verneinte dies mit der Begründung, diesen Vereinen komme nicht die gleiche Bedeutung für die Werte des Landes zu.
Ein Redner aus dem Publikum knüpfte an Stockmeiers Frage an, warum Sportvereine, Kulturbetriebe und Wirtschaftsorganisationen politisch mitmischen dürften, religiöse Organisationen dies aber nicht sollten. Dazu brachte der Zuschauer zwei Begriffe ein, die ihm an diesem Abend gefehlt hätten: Wahrheit und Macht. Ihm sei kein demokratischer Staat bekannt, der behaupte, im Besitz absoluter Wahrheit zu sein, die monotheistischen Religionen hingegen schon. Der Staat müsse seine Macht deshalb stärker vor dem Zugriff der Religionen schützen als vor Sportvereinen oder Kulturbetrieben, weil Religionen in ihrem Kern totalitäre Systeme seien. Eine Dame aus dem Publikum, die sich als überzeugte Christin bezeichnete, gab ihre vollständige Zustimmung zu Möllers Positionen bekannt, weil der säkulare Staat das unumstößliche Fundament der offenen Gesellschaft bleiben müsse – insbesondere mit Blick auf den Politischen Islam.
Durchgängiges Argument
In allen drei Debatten wurde Möller unterstellt, er würde ein Verbot privater Religionsausübung fordern. Hier stellte er klar, dass sein Verband in erster Linie die Privilegierung der Kirchen gegenüber anderen Organisationen durch die Politik kritisiert. Als weitere Beispiele nannte er die Überrepräsentanz kirchlicher Stimmen im Ethikrat und in den Rundfunkräten sowie die Ausnahme der Kirchen vom Lobbyregister.
Möller sagte abschließend: „Die Diskussionsreise durch Baden-Württemberg war recht interessant und unterhaltsam. Unsere Argumentation richtet sich jedoch weder gegen Kirchenvertreter wie Volker Andres, der nachvollziehbarerweise die Interessen seiner Kirche vertritt, noch gegen Politiker wie Konrad Stockmeier, der seine Religion als Privatsache betrachtet. Auch Anette Schavan ist für die Religionspolitik von heute und morgen nicht zuständig.“ Solche Debatten seien dann am fruchtbarsten, wenn sie so konkret wie möglich geführt werden: „Sollte jemand plausible Argumente dafür haben, das heutige Verhältnis von Staat und Religion aufrechtzuerhalten, würde ich sie gern hören – denn an solchen Konfliktlinien wird der Streit erst greifbar und konstruktiv.“