„Wir haben die Klage gegen Söders Kreuzerlass erfolgreich verloren”

Pressemitteilung

Der Zentralrat der Konfessionsfreien bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum sogenannten Kreuzerlass, kündigt aber zugleich weitere juristische Schritte seiner Mitglieder an. „Mit seinem Kreuzerlass hat Markus Söder den Boden des Grundgesetzes verlassen“, stellt der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller fest. „Wenn die bayerischen Richter die Verfassungswidrigkeit des Kreuzerlasses nicht erkennen, können unsere Mitglieder weiter vors Bundesverwaltungsgericht ziehen. Auf dem Weg nach Karlsruhe sind wir damit einen großen Schritt weiter.“

Jaques Tilly (c) Giordano-Bruno-Stiftung

Bereits im Mai 2020 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht festgestellt, der Kreuzerlass sei „gezielt darauf gerichtet, jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren.“ Einer der Kläger ist der Bund für Geistesfreiheit (bfg), der Mitglied im Zentralrat der Konfessionsfreien ist. Die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, hat den Kreuzerlass als „Herabsetzung der eigenen Weltanschauung durch die Bevorzugung der christlichen Religion“ bezeichnet. Bei der Klage gegen den Kreuzerlass berufen sich die Klägerinnen und Kläger auf das das Neutralitätsgebot aus Artikel 140 und auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Grundrecht auf Weltanschauungsfreiheit garantiert. „Falls der Ministerpräsident am Kreuzerlass festhält”, so Tammelleo, “werden wir die Klage bis zum Bundesverfassungsgericht fortführen.” Dabei ist auch der Vorsitzende des bfg Bayern, Michael Wladarsch, optimistisch: „Wir sind sicher, dass das Urteil letztlich zu unseren Gunsten ausfallen wird.”

„Wir haben die Klage gegen Söders Kreuzerlass erfolgreich verloren“, betont Philipp Möller, „so wie es schon bei der Suizidhilfe und bei der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch war.“ Es sei zwar bedauerlich, aber angesichts religiös motivierter Politik offenbar auch nötig, auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts hinzuwirken. „Auch beim Kreuzerlass geht es um den Konflikt aus Recht und Religion“, so Möller. „Der muss vor allem in einer zunehmend säkularen Gesellschaft immer zugunsten des Grundgesetzes entschieden werden.“

Konfessionsfreie stellen mit 42 Prozent schon jetzt die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland dar, und es werden immer mehr. „Mit christlicher Politik sind keine Wahlen mehr zu gewinnen, das wird sich auch noch bis zu Herrn Söder herumsprechen“, so Möller. „Zwei Drittel der Deutschen waren gegen den Kreuzerlass, und immer mehr Menschen sagen übereinstimmend mit dem Grundgesetz: Religion ist Privatsache – genau dafür steht unsere politische Agenda.“


4 Antworten zu “„Wir haben die Klage gegen Söders Kreuzerlass erfolgreich verloren””

  1. “Konfessionsfreie stellen mit 42 Prozent schon jetzt die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland” – Frage: Werden die sich – ähnlich wie die Christen – auch organisieren? Bei Ihnen? Zweifel sind angesagt.

    • Sehr unwahrscheinlich, ist aber auch nicht unser Ziel. Die Kirchen haben viele Mitglieder, aber wenig Rückhalt in der Bevölkerung – bei uns ist es genau andersherum.

  2. Hallo lieber Zentralrat der Konfessionsfreien und bfg, danke für das Engagement in Sachen Kreuzerlass. Sie streiten auch in unserem Interesse. Wenn Sie auf dem Weg nach Karlsruhe eine Übernachtungsmöglichkeit suchen, hätten wir zwei Betten im Stil einer Kirchentagsunterbringung anzubieten, was bedeutet mit Familienanschluss allerdings konfessionsfrei und ohne Kreuz. Liebe Grüße Diana Raisin

  3. So etwas in der Art hatten wir schon einmal 1995, und die Bayern scheinen es bis heute nicht begriffen zu haben.

    ,,Kruzifix-Beschluss (umgangssprachlich auch Kruzifix-Urteil) wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 genannt, mit dem Teile der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Lateinisches Kreuz anzubringen war.[A 1] “

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