„Wer entscheidet über den Tod eines Menschen?”

Originalbeitrag bei NWZ Online

„Die Hilfe zur Selbsttötung ist seit 2020 mit der Streichung von §217 im Strafgesetzbuch in Deutschland erlaubt. Bezüglich der Debatte um eine Neuregelung gibt es bald eine Veranstaltung in Oldenburg.”


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