Aktionstag in Berlin: „Leben und Lieben ohne Bevormundung!”

Jedes Jahr zieht der christlich-fundamentalistische „Marsch fürs Leben” durch Berlin – und jedes Jahr organisiert das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung eine Gegendemonstration. Als Bündnis-Mitglied waren wir wieder dabei, vertreten durch unseren Vorsitzenden Philipp Möller. Hier sein Redebeitrag:

„Liebe Mitstreiterinnen!

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist einer der tiefsten Einschnitte in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Sie wird als eine der schärfsten Waffen des Patriarchats genutzt. Und sie ist eine der schwersten Verletzungen des weltanschaulich neutralen Staats.

Die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches basieren auf dem religiösen Dogma der Simultanbeseelung. Eine befruchtete Eizelle soll zu jedem Zeitpunkt, so heißt es, das gleiche Lebensrecht haben wie eine erwachsene Frau? Was für ein kolossaler Blödsinn!

Auf der anderen Seite des Brandenburger Tors propagieren Bibel-Freaks, Abtreibung sei Mord. Im christlichen Weltbild mag das stimmen, aber daran glaubt ja noch nicht einmal mehr die christliche Bevölkerung. In dieser säkularen Gesellschaft ist das frauenfeindlich und politisch mindestens von vorgestern. Das alles ist zwar erlaubt – aber:

In einem säkularen Rechtsstaat ist es eben nicht erlaubt, aus solchen privaten Meinungen Politik zu machen. Unser Grundgesetz fordert die weltanschauliche Neutralität des Staats und damit auch weltanschaulich neutrale Gesetze. Ein Bundestagsmandat berechtigt niemanden dazu, persönliche Überzeugungen in Gesetze zu gießen – erst recht nicht die religiösen!

Deswegen lautet meine Botschaft an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags: Es ist vollkommen egal, was Sie persönlich vom Schwangerschaftsabbruch halten – ihre Privatmeinung ist hier nicht gefragt, sondern ihr professionelles Gewissen als Vertretung der ganzen Bevölkerung – nicht nur der christlichen Minderheit. Setzen Sie sich also für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein, um das höchste Gut des liberalen Rechtsstaats zu schützen: das Recht auf Selbstbestimmung – auch für ungewollt Schwangere!

Die §§ 218 und 219 StGB sind keine “kluge Regelung”, wie es die Bundestagsfraktionen von CDU und CSU kürzlich in einem Brief an alle Abgeordneten formuliert haben. Sie sind stattdessen einer der Überreste der patriarchalen Kirchenrepublik Deutschland – mit weitreichenden Folgen: Keine Universitätsklinik würde ihren Nachwuchs in einer Straftat ausbilden. Ärztinnen und Ärzte fürchten Diffamierungen und juristische Folgen – und so ist die Versorgungslage für unzählige Betroffene in Deutschland katastrophal – das passt vorne und hinten nicht in eine so reiche und vermeintlich aufgeklärte Industrienation im 21. Jahrhundert.

Doch hier – die gute Nachricht: Die Pfeiler der patriarchalen Kirchenrepublik sind zwar mächtig, aber auch mächtig morsch – geradezu faulig, und schon bald werden sie unter der Last der Säkularisierung einstürzen:

Denn nicht nur unser Grundgesetz ist konfessionsfrei, sondern inzwischen auch fast die Hälfte der Bevölkerung. Und weit mehr als die Hälfte, also auch Kirchenmitglieder, fordern säkulare Politik. Eine überwältigende Mehrheit von 83% will Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren – nur 9% wollen die Regelung beibehalten.

Vielleicht hat es sich ja bis in den Bundestag herumgesprochen, dass der Marsch fürs Leben eine religiös-fundamentalistische Veranstaltung ist, wo Holocaust-Vergleiche, Gehsteigbelästigungen und tätliche Angriffe auf Ärztinnen und Patientinnen als legitim gelten. Mit der politischen Unterstützung des Marsch fürs Leben ist nur noch eines garantiert: Der Verlust von Wählerstimmen.

Deswegen gibt es heute kaum noch politische Grußworte für diesen Kreuzzug. Und zuletzt haben Kirchenvertreter sich beschwert – haben sich entrüstet gezeigt, dass in der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung kein einziger Theologe sitzt – ja, nicht einmal eine Theologin.

Aber warum denn auch? Es geht hier um die Gesetzgebung in einem säkularen Staat. Es geht um ethische Fragen, nicht um moralische. Es geht um medizinische, psychologische, um juristische und politische, sogar um wirtschaftliche Fragen – aber ganz sicher nicht um theologische.

Deswegen haben wir vom Zentralrat der Konfessionsfreien hohe Erwartungen an diese Kommission – und noch höhere an die Gesetzgeber: streichen Sie die Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch und befreien Sie die Frauen in Deutschland endlich aus den Fesseln des staatlich-religiösen Patriarchats!

Danke!”