„Nach Rushdie-Attentat: Konfessionsfreie fordern Abschaffung von Blasphemieparagraph”

Originalbeitrag in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ)

„Sollte man in Deutschland wegen Gotteslästerung strafrechtlich verfolgt werden können? Eine Gruppe sieht das kritisch.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert nach dem Attentat auf den indisch-britischen Schriftsteller Salman Rushdie, den sogenannten Blasphemieparagraphen in Deutschland abzuschaffen. Der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) liegt vorab ein Brief an Justiz- und Außenministerium vor, in dem der Zentralrat fordert, Paragraph 166 Strafgesetzbuch umgehend zu streichen. Er verhindere “Religionskritik, die in einem modernen Rechtsstaat jedoch ohne Angst vor Gewalt oder Strafverfolgung möglich sein muss”, heißt es in dem Schreiben.

Der Zentralrat betont, religiöse Überzeugungen stünden nicht unter Denkmalschutz, sondern müssen genau so kritisiert werden können, wie alle anderen Überzeugungen auch. “Wir fordern Sie daher auf: Verteidigen Sie die freiheitlichen Werte, zu denen sich Ihre Parteien bekennen, indem Sie jetzt die ersatzlose Streichung des §166 StGB in die Wege leiten”, schreibt der Zentralrat.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) rief der Verband auf, das iranische Regime dazu aufzufordern, alle bestehenden Fatwas zurückzuziehen und keine mehr auszusprechen.

Der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, sagte der NOZ: “Unser Rechtssystem muss die Opfer religiöser Gewalt schützen – nicht die Täter.”


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